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Angaben von der reisenden Person auszufüllen

Hier müssen bereits im Antragsweg von der reisenden Person weitere Angaben zur Reise gemacht werden. Pflichtangaben die beantwortet werden müssen, finden Sie im oberen roten Rahmen. Diese sind mit einem* gekennzeichnet.

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Die Zeile Reise wird in Uniform durchgeführt ist nur bei reisenden Personen mit Zugehörigkeit zu Dienststellen, an denen gewöhnlich eine Uniform getragen wird, eingeblendet.

Werden Reisen in Uniform durchgeführt, dürfen alle Züge der Deutschen Bahn AG (bis zur deutschen Grenze) kostenfrei genutzt werden. Daneben gibt es bundesweit schon eine Reihe ähnlicher Vereinbarungen zwischen den regionalen Polizeiverbänden und einzelnen Verkehrsgesellschaften. Solche Regelungen gelten nicht in allen Bundesländern.

Wird die Reise nicht in Uniform durchgeführt, muss eine Begründung im Anmerkungsfeld angegeben werden.

Wenn eine Übernahme von Kosten durch Dritte erfolgt, muss dies im Anmerkungsfeld angegeben werden.

Wird diese Abfrage Die Tätigkeit am gleichen Geschäftsort dauert, ohne mindestens 4 wöchiger Unterbrechung, bereits länger als 3 Monate an befürwortet, ist bzw. wird das erhaltene Tagegeld zu versteuern.

Bei Reisen mit Das Dienstgeschäft findet im Umkreis von 2 km zu meiner Wohnung oder meiner Dienststelle statt, wird kein Tagegeld gewährt.

Außerdem sind alle möglichen Ermäßigungen der Fahrtkosten mit anzugeben, auch wenn diese Begünstigungen oder Fahrkarten privat erworben worden sind.

Die Angaben zu Eigenanteilen, Trennungsgeld und Familienheimfahrt sind keine Pflichtangaben und somit bereits mit nein vorbelegt.

Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen eines Dienstherrn, welche für Aufwendungen gezahlt werden, die einem Beschäftigten entstehen, wenn er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Einstellung, Abordnung, Versetzung, usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt.

Familienheimfahrten sind Reisen vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und zurück.