Teilverzicht/Anrechnungen von erhaltenen Fahrscheinen und Zuwendungen
Im Bereich Teilverzicht/Anrechnung von erhaltenen Fahrscheinen und Zuwendungen werden Beträge erfasst, welche
nicht selbst tragen muss oder die bereits erstattet wurden. Diese können durch Ihre Dienststelle bzw. durch Zuwendungen Dritter ersetzt worden sein.
Erfassen Sie an dieser Stelle keine Vorschüsse. Diese werden sonst doppelt abgezogen.
Wenn Sie in den Bereichen Fahrtkosten oder Übernachtungskosten bei der Belegerfassung die Option von Dienststelle bezahlt markiert haben, werden diese Beträge automatisch in die entsprechende Zeile übernommen. Die Felder sind hellgrau und können nicht überschrieben werden. Für noch nicht benannte Zuwendungen stehen Ihnen zwei weitere editierbare Felder zur Verfügung, so dass sämtliche Anrechnungen/Teilverzichte von Ihnen eingetragen werden können.
Zuwendungen Dritter müssen Sie hier eintragen, wenn die Kosten nicht von Ihrer Dienststelle übernommen, sondern von anderen Unternehmen oder Behörden gezahlt wurden.