Angaben von der reisenden Person auszufüllen

Hier müssen bereits im Antragsweg von der reisenden Person weitere Angaben zur Reise gemacht werden. Pflichtangaben finden Sie im oberen roten Rahmen. Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet.

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Die Zeile Reise wird in Uniform durchgeführt wird nur bei reisenden Personen mit Zugehörigkeit zu Dienststellen angezeigt, bei denen gewöhnlich eine Uniform getragen wird.

Werden Reisen in Uniform durchgeführt, dürfen alle Züge der Deutschen Bahn AG kostenfrei genutzt werden. Daneben gibt es bundesweit schon eine Reihe ähnlicher Vereinbarungen zwischen den regionalen Polizeiverbänden und einzelnen Verkehrsgesellschaften. Solche Regelungen gelten nicht in allen Bundesländern.

Wird die Reise nicht in Uniform durchgeführt, muss eine Begründung im Anmerkungsfeld angegeben werden.

Wenn eine Übernahme von Kosten durch Dritte erfolgt, muss dies im Anmerkungsfeld angegeben werden.

Mit der Bestätigung dieser Abfrage Die Tätigkeit am gleichen Geschäftsort dauert, ohne mindestens 4 wöchiger Unterbrechung, bereits länger als 3 Monate an, wird das nicht mehr zustehende Tagegeld versteuert.

Wird Das Dienstgeschäft findet im Umkreis von 2 km zu meiner Wohnung oder meiner Dienststelle statt bestätigt, erhält der Reisende kein Tagegeld.

Außerdem sind alle möglichen Ermäßigungen der Fahrtkosten mit anzugeben, auch wenn diese Begünstigungen oder Fahrkarten privat erworben worden sind.

Die Angaben zu Eigenanteilen, Trennungsgeld und Familienheimfahrt sind keine Pflichtangaben und somit bereits mit nein vorbelegt.

Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen eines Dienstherrn, welche für Aufwendungen gezahlt werden, die einem Beschäftigten entstehen, wenn er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Einstellung, Abordnung, Versetzung usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt.

Familienheimfahrten sind Reisen vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und zurück.