Unentgeltliche Mahlzeiten und Verzicht auf Tagegeld / Übernachtungsgeld
Die im Bereich unentgeltliche Mahlzeiten eingetragenen Daten werden bei der Berechnung des Tagegeldes je Etappe berücksichtigt.
Bei einer Tagesetappe sind die Mahlzeiten nur am ersten Reisetag einzutragen, bei einer zweitägigen Etappe erster Reisetag und bei übrige Tage entweder vor der Grenze oder nach der Grenze. Bei allen weiteren Tagen (Zwischentagen) muss unterschieden werden, ob die Mahlzeiten vor oder nach der Grenze eingenommen wurden. Reisten Sie länger als 14 Tage, dann tragen Sie die Mahlzeiten ab dem 15. Tag in der rechten Spalte ein.
Weitere Angaben können Sie diesem Handbuch unter Unentgeltliche Mahlzeiten und Verzicht auf Tagegeld / Übernachtungsgeld entnehmen.