Unentgeltliche Mahlzeiten und Verzicht auf Tagegeld/Übernachtungsgeld
Unentgeltlich erhaltene Mahlzeiten während einer eintägigen Reise markieren Sie in der Zeile erster Reisetag, bei einer zweitägigen Reise zusätzlich in der Zeile letzter Reisetag. Angaben zu unentgeltlichen Mahlzeiten an den übrigen Reisetagen (Zwischentagen) geben Sie als Zahl in die vorgesehenen Felder der Zeile Anzahl der übrigen Reisetage ein.
Ab 15. Tag einer Dienstreise gelten andere Berechnungsgrundlagen. Geben Sie deshalb die ab diesem Tag erhaltenen unentgeltlichen Mahlzeiten in den dafür vorgesehenen Feldern ein.
Haben Sie keine unentgeltlichen Mahlzeiten erhalten, markieren Sie das Feld keine Verpflegung erhalten (Pflichtfeld).
Markieren Sie die Kästchen Verzicht auf Tagegeld bzw. Verzicht auf Übernachtungsgeld, falls intern abgesprochen wurde, dass Sie auf die Erstattung der entsprechenden Kosten verzichten.