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Reiseunterbrechung, z. B. Privat, Urlaub

Sofern Sie Ihre Dienstreise unterbrochen haben, ist dies im Bereich Reiseunterbrechung zu vermerken.

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Wenn Sie beispielsweise aus privaten Gründen die Reise unterbrechen, wird das Tage- und Übernachtungsgeld entsprechend um die Zeit der Reiseunterbrechung gekürzt.

Bitte beachten Sie, dass Sie private Übernachtungen während der Unterbrechung nicht im Formular eintragen. Kürzen Sie die Anzahl der Übernachtungen entsprechend um die Übernachtungen während der Reiseunterbrechung.

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, müssen Sie das Kästchen Unterbrechung ist ein Krankenhausaufenthalt markieren, da hier eine andere Berechnung der Reisekosten zugrunde gelegt wird.

Unentgeltliche Verpflegungen tragen Sie bitte bei auftretender Reiseunterbrechung jetzt gemäß dem nachfolgendem Schema ein:

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  • UM: Eintrag unentgeltlicher Mahlzeiten im Teilabschnitt unentgeltliche Verpflegung

  • RU: Eintrag unentgeltlicher Mahlzeiten im Teilabschnitt Reiseunterbrechung/Krankenhaus

Unentgeltliche Mahlzeiten, die vor der Reiseunterbrechung auftraten, tragen Sie bitte im Teilabschnitt Unentgeltliche Mahlzeiten und Verzicht auf Tagegeld/Übernachtungsgeld ein.

Ebenso die unentgeltlichen Mahlzeiten der Zwischentage nach der Reiseunterbrechung tragen Sie dort ein.Unentgeltliche Mahlzeiten und Verzicht auf Tagegeld/Übernachtungsgeld

Bei unentgeltliche Mahlzeiten, die nach der Reiseunterbrechung stattfanden, nutzen Sie bitte nur für den ersten und letzten Tag der Reise (nach der Unterbrechung) den Bereich Verpflegungen im Teilabschnitt Reiseunterbrechung: z. B. Krankenhausaufenthalt.